Wir unterstützen Unternehmen und Beschäftigte beim BEM nach §167 Abs. 2 SGB IX — individuell, diskret und nachhaltig.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach §167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigten nach mehr als 6 Wochen krankheitsbedingter Abwesenheit innerhalb eines Jahres BEM anzubieten.
Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, erneute Erkrankungen zu verhindern und das Arbeitsverhältnis zu sichern. Die Intera Akademie begleitet Sie professionell durch diesen Prozess.
Wir bieten Einzelfallmanagement für BEM-Berechtigte — diskret, individuell und effektiv, im Einklang mit den Interessen von Unternehmen und Beschäftigten.
Erstkontakt mit Unternehmen und Beschäftigtem. Anonymisierte Bedarfsanalyse und Klärung des Rahmens.
Vertrauliches Gespräch mit dem BEM-Berechtigten. Bedarfe, Wünsche und Möglichkeiten werden eruiert.
Individuelle Wiedereingliederungsstrategie — abgestimmt zwischen Beschäftigtem, Unternehmen und externen Partnern.
Begleitung der Eingliederungsmaßnahmen, Monitoring des Fortschritts, Dokumentation und Abschluss.
Sprechen Sie uns an — wir beraten Sie kostenlos zu Ihren Möglichkeiten und dem konkreten Ablauf in Ihrem Unternehmen.
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