Aktuelles

Ab sofort unterstützen wir Sie gern bei allen Fragen rund um das Betriebliche Eingliederungsmanagement  (§ 167 Abs. 2 SGB IX).

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement unterstützt Beschäftigte dabei, nach längerer Erkrankung wieder in den Arbeitsalltag einzusteigen sowie erneute Arbeitsunfähigkeit zu verhindern und damit das Arbeitsverhältnis dauerhaft zu sichern. Im Idealfall können die Beschäftigten ihre bisherige Arbeit weiterführen. Liegen gesundheitliche Einschränkungen vor, ist es das Ziel, für sie einen anderen geeigneten Arbeitsplatz im Unternehmen zu finden.

Für zukunftsorientierte Betriebe sind bei der Einführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nicht allein die gesetzlichen Verpflichtungen ausschlaggebend. Sie sehen darin vielmehr den Nutzen und die Chancen für die Beschäftigten wie auch für das Unternehmen selbst.